![]()
Wer sich in seinem Zuhause wohlfühlt, kann sein Leben in vollen Zügen geniessen.
Benötigen Sie nach einem Spitalaufenthalt zusätzliche Unterstützung im Haushalt, kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Verschiedene Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen während einer bestimmten Zeit die Kosten vollständig oder anteilsmässig für Haushaltshilfe.
Zur Haushaltshilfe zählen Leistungen wie Putzen, Kochen und Wäschewaschen.
Die Hauspflege hingegen umfasst Unterstützung beim Ankleiden, bei der Körperpflege oder beim Wechseln von Verbänden. Diese Leistungen müssen von einer Spitex-Organisation oder einer privaten Spitex erbracht werden.
- Schaffung und Erhaltung von Ordnung sowie eines angenehmen Wohnklimas
- Erledigung von Entsorgungen sowie Besorgungen und Einkäufen
- Zubereitung von Mahlzeiten gemeinsam mit der zu betreuenden Person oder selbstständig
- Kleider- und Wäschepflege
- Versorgung von Haustieren
- Pflege von Zimmerpflanzen
